Auszug aus der Satzung
Über die Aufnahme als Mitglied in den Nienstedtener Turnverein von 1894 e.V. entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Beitrages sowie der Bestätigungsmail über die Aufnahme.
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag wird jährlich im Voraus durch Lastschrifteinzug vom Konto entrichtet. Bei Nichtzahlung trotz mehrfacher Mahnung, ist der Ausschluss aus dem Verein möglich.
Eine Abmeldung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich einen Monat vor dem Jahresende dem Vorstand vorliegen. Die Verpflichtung rückständige Beiträge zu zahlen, erlischt jedoch nicht.
Den Auszug aus der Satzung habe ich zur Kenntnis genommen und beantrage die Mitgliedschaft im NTV